1. Definitionen und Dokumentenhierarchie
1.1.
Die nachgenannten Begriffe haben im Rahmen des Vertragsverhältnisses folgende Bedeutung:
Begriff | Beschreibung |
---|---|
Go-Live | Das Datum, an dem die Services dem Kunden erstmalig zur Verfügung gestellt werden. Im Falle der Verhinderung der Abrufbarhaltung durch den Kunden oder im Falle der Verletzung seiner Mitwirkungsverpflichtungen gilt das zuletzt gemeinsam festgelegte Datum als Go-Live. |
Höhere Gewalt | Höhere Gewalt ist ein von außen her auf die Services einwirkendes außergewöhnliches Ereignis, das nicht in einer gewissen Häufigkeit und Regelmäßigkeit vorkommt und nicht zu erwarten ist und durch äußerste zumutbare Sorgfalt weder abgewendet noch in seinen Folgen unschädlich gemacht werden kann. |
Kunde | Der im Angebot des Providers benannte Vertragspartner. |
Leistungspaket | Bezeichnet den vom Provider im Abomodell definierten Leistungsumfang der Services: Starter, Growth, Business und Enterprise. |
Mindestbezugsdauer | Die Mindestbezugsdauer definiert den Zeitraum, in dem die (ordentliche) Kündigung des Vertragsverhältnisses nicht ausgesprochen werden kann. |
Provider | Captcha GmbH, Muthgasse 2, 1190 Wien |
Services | Der Provider stellt dem Kunden den Online-Zugriff auf eine CAPTCHA-Softwarelösung (Completely Automated Public Turing Test to tell Computers and Humans Apart) in Form einer Software-as-a-Service-Lösung (SaaS) zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen Sicherheitsmechanismus, der auch als Challenge-Response-Authentifizierung bekannt ist. |
Servicevertrag | Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Provider aus der Nutzung der Services. |
Supportzeit | Der Support des Providers erfolgt an österreichischen Arbeitstagen (nicht aber am 24. und 31.12.) zwischen 9 und 17 Uhr CET bzw. CEST. |
Tickets | Die Meldungen von Störungen oder Anfragen zum Service durch den Kunden im Ticketing-System des Providers. |
Time & Material | Bezeichnet eine Verrechnungsmethode, bei der die Verrechnung nach der tatsächlich erbrachten Arbeitsleistung zum vereinbarten Stundensatz zzgl. den projekt-notwendigen Fremdkosten und Spesen erfolgt. |
Updates | Kleinere Funktionserweiterungen und Fehlerbehebungen (Patches) werden dem Kunden während der Vertragslaufzeit ohne zusätzliche Kosten bereitgestellt. |
Upgrades | Umfangreichere Funktionserweiterungen der den Services zugrunde liegenden Software (sowohl innerhalb des Leistungspaketes als auch in höheren Leistungspaketen) oder erweiterte Services können nach Vereinbarung kostenpflichtig zur Verfügung gestellt werden. |
Vertragsmonat | Der Vertragsmonat beginnt mit dem Go-Live und endet am Vortag des Go-Lives im Folgemonat. |
1.2.
Der Servicevertrag zwischen den Vertragsparteien besteht aus den nachgenannten Vertragsdokumenten. Dabei gilt der Grundsatz, dass im Falle von Widersprüchen das speziellere Dokument dem generellen wie folgt vorgeht:
-
i) Angebot;
-
ii) diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Sämtliche Regelungen dieser AGB stehen unter dem Vorbehalt, dass im Angebot keine ausdrückliche abweichende Regelung getroffen wurde;
-
iii) Auftragsverarbeitungsvertrag („AVV“): Ausschließlich zur Erfüllung der regulatorischen Voraussetzungen im Bereich des Datenschutzes und der Datensicherheit kommt dem AVV der Vorrang vor den anderen Vertragsdokumenten zu.
2. Geltungsbereich der AGB
2.1.
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beziehungen zwischen dem Kunden einerseits und dem Provider andererseits aus
-
✓ Der Bereitstellung des Zugriffs auf die Services des Providers.
-
✓ Der Erbringungen von Dienstleistungen im Zusammenhang mit den Services.
2.2.
Es gilt jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung der AGB.
2.3.
Diese AGB gelten auch dann, wenn im Einzelfall nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird.
2.4.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Provider hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
2.5.
Der Provider widerspricht den AGB des Kunden hiermit ausdrücklich.
2.6.
Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn er den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.
2.7.
Die vorliegenden AGB sind für den Einsatz gegenüber Kunden, die Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes sind, konzipiert.
3. Vorvertragliche Hinweise und Regelungen vor Vertragsabschluss
3.1.
Die Services des Providers können Vorschläge enthalten, wie rechtliche Verpflichtungen erfüllt werden. Diese Vorschläge sind keine verbindlichen Ratschläge; der Provider bietet keine Rechtsberatung an. Der Kunde hat selbst zu entscheiden, ob er den Vorschlägen folgt, diese verwirft oder auf andere Weise entspricht. Der Provider rät dem Kunden, die Vorschläge auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit hin zu überprüfen und sich diesbezüglich von geeigneten Personen beraten zu lassen. Für die Einhaltung der ihn treffenden gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen bleibt alleine der Kunde verantwortlich.
3.2.
Sämtliche Angebote des Providers sind, sofern keine ausdrückliche Annahmefrist genannt wird, unverbindlich und freibleibend.
3.3.
Der Provider kann dem Kunden während den Vertragsverhandlungen einen Zugang auf eine Demo-Version des Systems gewähren. Der Kunde sagt zu, die Nutzung des Zugangs ausschließlich zur Evaluierung der Services zu verwenden. Die Nutzungsmöglichkeit kann vom Provider jederzeit widerrufen werden.
4. Vertragsabschluss und -gegenstand
4.1.
Der Vertragsabschluss erfolgt durch fristgerechte Annahme des Angebotes des Providers.
4.2.
Sämtliche vom Provider zugesagten Leistungsfristen stehen unter der Bedingung, dass der Kunde seinen Zahlungs- und Mitwirkungspflichten nachkommt.
4.3.
Vertragsgegenstand des Servicevertrages ist die Bereitstellung des Zugangs zu den Services. Der Provider ist verpflichtet, die den Services zugrunde liegende Software zu warten, funktionsfähig zu halten und zu aktualisieren.
4.4.
Der Provider räumt dem Kunden keine urheberrechtlichen Lizenz-, Verwertungs-, Nutzungs- oder Bearbeitungsrechte an der dem Service zugrundeliegenden Software, insbesondere auch an einer im Auftrag des Kunden abgeänderten Software, ein.
4.5.
Der Leistungsumfang der Services ergibt sich aus dem Angebot und dem dort beschriebenen Leistungspaket.
4.6.
Der Provider verpflichtet sich, das Go-Live bis zu dem im Angebot genannten Zeitpunkt zu erfüllen, sofern keine unerwarteten Verzögerungen durch den Kunden entstehen.
5. Fremdservices
5.1.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die vom Provider angebotenen Dienste auch unter Einbeziehung von Drittanbietern angeboten werden können, die dem Kunden offengelegt werden und dem Provider nicht als Erfüllungsgehilfen zuzurechnen sind.
6. Updates, Releaseplanung und Support
6.1.
Der Kunde partizipiert ohne weitere Kosten an den Updates.
6.2.
Ein Anspruch des Kunden auf eine bestimmte Funktionserweiterung besteht im Rahmen des Servicevertrages nicht.
6.3.
Die Umsetzung von Funktionserweiterungen erfolgt nach betriebswirtschaftlichen Maßgaben und Möglichkeiten des Providers.
6.4.
Der Provider beabsichtigt, die Software weiter zu entwickeln. Er wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten in Abstimmung mit dem Kunden dafür Sorge tragen, dass dessen Anforderungen an die Technologie rechtzeitig in die Releaseplanung Eingang finden. Hierzu soll möglichst ein regelmäßiger Informationsaustausch zwischen den Vertragsparteien stattfinden.
6.5.
Der Provider sagt zu, dem Kunden nach betriebswirtschaftlichen Maßgaben und Möglichkeiten einen Umstieg auf ein höherwertiges Leistungspaket zu ermöglichen.
7. Zusatzaufträge
7.1.
Leistungen des Providers außerhalb des vereinbarten Umfangs im Bereich von Updates und Support, insbesondere Änderungen, sind vom Kunden gesondert zu vergüten.
7.2.
Fragt der Kunde spezifische Änderungen der Services an, so wird der Provider ihm ein entsprechendes schriftliches Angebot übermitteln.
7.3.
Einen Anspruch auf Durchführung von Änderungen hat der Kunde nicht.
7.4.
Sofern der ausgewiesene Preis nicht ausdrücklich als Pauschalpreis bezeichnet und die Leistung in Stunden angegeben wird, handelt es sich bei dem Angebot um eine Kostenschätzung und der Kunde hat dem Provider die Leistungen nach tatsächlichem Aufwand („time & material“) zu bezahlen.
8. Verfügbarkeit und SLA
8.1.
Der Provider erbringt seine Services mit Sorgfalt und Zuverlässigkeit. Der Provider kann aber keine durchgängige Bereitstellung seiner Services gewährleisten.
8.2.
Der Provider sagt dem Kunden eine Verfügbarkeit seiner Services (nicht aber für Fremdservices) im Jahresdurchschnitt von zumindest 98% Uptime und generelle Verfügbarkeit zu.
8.3.
Hiervon nicht umfasst sind vorab definierte Wartungszeiten und Ausfälle aufgrund von höherer Gewalt. Wartungsbedingte Unterbrechungen, die kürzer als 10 Minuten dauern, bedürfen keiner Vorankündigung und sind zwischen 22 und 6 Uhr zulässig. Vorab definierte Wartungsarbeiten, die länger als 10 Minuten dauern, bedürfen der Zustimmung des Kunden.
8.4.
Zur Bestimmung der Verfügbarkeit der Services des Providers werden die vom Provider gemessenen Werte auf Basis des Jahresdurchschnittes herangezogen.
8.5.
Der Kunde hat – je nach Leistungspaket – ferner Anspruch auf technischen Support durch Zugriff auf das Ticketing-Systems.
8.6.
Der Support des Providers erfolgt während der Supportzeit. Der Provider sagt keine Rufbereitschaft außerhalb der Supportzeit zu.
8.7.
Für die Bearbeitung der Tickets erfolgt eine Priorisierung durch den Provider anhand
Priorität | Beschreibung |
---|---|
Kritisch | Die zweckmäßige Nutzung der Services ist nicht möglich oder unzumutbar eingeschränkt. Der Fehler hat schwerwiegenden Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit. Alle Nutzer sind betroffen. |
Hoch | Die zweckmäßige Nutzung der Services ist stark eingeschränkt. Der Fehler hat wesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit, lässt aber eine Weiterarbeit zu. Alle oder eine Gruppe von Nutzern sind betroffen. |
Mittel | Die zweckmäßige Nutzung der Services ist leicht eingeschränkt. Der Fehler hat unwesentlichen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit, lässt jedoch eine weitere Verarbeitung uneingeschränkt zu. Eine Gruppe oder einzelne Nutzer sind betroffen. |
Niedrig | Die zweckmäßige Nutzung der vertragsgegenständlichen Software ist ohne Einschränkung möglich. Der Fehler hat keinen oder nur geringfügigen Einfluss auf die Geschäftsabwicklung und/oder Sicherheit. Einzelne Nutzer sind betroffen. Mitarbeiter des Kunden können den Fehler auch selbst beheben. |
8.8.
Je nach Priorität gelten folgende Reaktionszeiten des Providers:
Priorität | Reaktionszeit Standard Support innerhalb der Supportzeit |
---|---|
Kritisch | 4 Stunden |
Hoch | 8 Stunden |
Mittel | 2 Arbeitstage |
Niedrig | 5 Arbeitstage |
9. Rechte und Pflichten des Kunden
9.1.
Der Kunde ist datenschutzrechtlich verantwortlich, der Provider sein Auftragsverarbeiter.
9.2.
Der Kunde verpflichtet sich, die Services des Providers nur unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch zu nehmen und jedwede missbräuchliche Inanspruchnahme zu unterlassen.
9.3.
Der Kunde wird dem Provider zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Services erforderlich sind.
9.4.
Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben vom Provider wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
9.5.
Der Kunde wird ferner einen kompetenten Ansprechpartner benennen, der zur Abgabe von Erklärungen berechtigt wird. Sind Testläufe, Zugriffe auf das System des Kunden, Abnahmen, Präsentationen oder andere Zusammenkünfte erforderlich oder zweckmäßig, verpflichtet sich der Kunde, sachkundige und zur Entscheidung bevollmächtigte Mitarbeiter abzustellen.
10. Entgelt
10.1.
Die laufende Servicepauschale ist grundsätzlich ab dem Go-Live und im Vorhinein zum Anfang des Vertragsmonats oder Vertragsjahres fällig. Nicht genutzte monatliche Anfragen verfallen zum Ende des Monats.
10.2.
Der Kunde hat die Möglichkeit, zusätzlich zu seinem gewählten Serviceplan Zusatzpakete zu erwerben. Die Anfragen aus den Zusatzpaketen sind vom Kunden binnen 12 Monaten nach Erwerb zu verbrauchen und verfallen nach diesem Zeitraum.
10.3.
Anfragen werden zuerst auf die Guthaben aus der Servicepauschale und danach auf die Guthaben aus den Zusatzpaketen angerechnet. Bei mehrere Zusatzpaketen erfolgt die Anrechnung dann jeweils auf das älteste Zusatzpaket.
10.4.
Sofern für einen Zusatzauftrag kein Pauschalhonorar vereinbart wurde, verrechnet der Provider den im Angebot ausgewiesenen Stundensatz. Ist kein Stundensatz angegeben, gilt ein Betrag von netto €150,00 je Stunde.
11. Zahlungsbedingungen
11.1.
Sämtliche der vom Provider angegebenen Preise verstehen sich netto; die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich verrechnet.
11.2.
Sämtliche Rechnungen des Providers sind binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung zur Zahlung fällig.
11.3.
Der Provider ist berechtigt, Zwischenabrechnungen zu erstellen oder Akontozahlungen abzurufen.
11.4.
Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiteres verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, dem Provider die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben je € 15,00 sowie die tariflichen Kosten eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
11.5.
Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann der Provider sämtliche erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.
11.6.
Der Provider behält sich im Falle der nicht rechtzeitigen oder vollständigen Bezahlung das Recht vor, den Zugang des Kunden zu den Services zu sperren. Weiters ist der Provider im Verzugsfall nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung des Kunden zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.
11.7.
Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Providers aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde vom Provider schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
11.8.
Nicht ausdrücklich gewidmete Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf Kosten und Spesen, dann auf Zinsen und zuletzt auf das Kapital angerechnet. Der Provider ist jedoch berechtigt, eingehende Zahlungen zuerst auf die älteste Forderung anzurechnen.
11.9.
Das monatliche Serviceentgelt und der Stundensatz werden gemäß dem von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI) 2020 wertgesichert. Ausgangsbasis ist die für den Monat des Vertragsbeginns des Servicevertrages verlautbarte Indexzahl, Berechnungsbasis für das zukünftige Serviceentgelt die jeweils zum Ende des Kalenderjahres zuletzt verlautbarte Indexzahl. Die Vertragsparteien sind berechtigt, einmal jährlich am 1.1. des jeweiligen Jahres, frühestens jedoch nach einem Kalenderjahr schriftlich und mit Wirkung ausschließlich für die Zukunft eine Anpassung des Serviceentgeltes und des Stundensatzes zu verlangen.
12. Dauer / Kündigung / Mindestbezugsdauer / Vertragsrücktritt
12.1.
Der Servicevertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
12.2.
Bei Abonnements über einen bestimmten Zeitraum (z.B. Jahrespaketen) wird dieser Zeitraum als Mindestbezugsdauer vereinbart. Diese Vereinbarung einer Mindestbezugsdauer lässt den Servicevertrag über den Zeitraum des Mindestbezuges weiterlaufen.
12.3.
Der Servicevertrag kann (nach Ablauf der Mindestbezugsdauer) grundsätzlich von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 1 Tag zum Ende des jeweils vorausbezahlten Zeitraums ohne Angabe von Gründen schriftlich gekündigt werden.
12.4.
Die Kündigung des Servicevertrages aus wichtigem Grund bleibt jeder Vertragspartei unbenommen. Bei wichtigen Gründen, die behebbar sind, ist vorab die Abmahnung samt angemessener Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen erforderlich, ehe die Kündigung aus wichtigem Grund ausgesprochen werden kann.
13. Gewährleistung
13.1.
Der Provider leistet für seine entgeltlichen Leistungen Gewähr nach den gesetzlichen Regelungen.
13.2.
Die Services basieren auf einer Eigenentwicklung des Providers und werden dem Kunden „as is“ (und gegebenenfalls mit den beauftragten Änderungen) zur Verfügung gestellt. Der Provider macht keinerlei ausdrückliche Zusagen für eine bestimmte Funktionalität oder Interoperabilität mit bestehenden oder zukünftigen Bedürfnissen des Kunden.
13.3.
Der Provider erbringt sämtliche Services jeweils nach Maßgabe der bestehenden technischen, wirtschaftlichen, betrieblichen und organisatorischen Möglichkeiten. Der Provider leistet für allfällige Unterbrechungen, Störungen, Verspätungen, Löschungen, Fehlübertragungen oder einen Speicherausfall in Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Services keine Gewähr.
14. Haftung
14.1.
Die Haftung des Providers und die seiner Organe, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Mitwirkende“) ist dem Grunde nach auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit beschränkt; die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Personenschäden und Schäden an Sachen, die der Provider zur Bearbeitung übernommen hat. Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitwirkenden.
15. Datenschutz
15.1.
Der Provider erklärt, das österreichische/europäische Datenschutzrecht einzuhalten und dem Kunden ausreichend Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverarbeitung zu bieten.
15.2.
Alle vom Kunden bereitgestellten Daten verbleiben in der Verantwortung des Kunden, der auch der Verantwortliche im Sinne der DSGVO ist.
15.3.
Der Provider ist für den Kunden als Auftragsdatenverarbeiter im Sinne der Art 4 Nr. 8 und Art 28 ff DSGVO tätig, sodass zwischen den Vertragsparteien ein ergänzender AVV abzuschließen ist.
16. Geheimhaltung
16.1.
Die Vertragsparteien behandeln alle Informationen und Unterlagen, die ihnen von der oder über die andere Partei zugehen oder bekannt werden, strikt vertraulich, zumindest mit derselben Sorgfalt wie eigene Informationen gleicher Art. Gegenstände werden so verwahrt und gesichert, dass Kenntnisnahme und Missbrauch durch Dritte ausgeschlossen sind. Die Pflichten gelten insbesondere für Software und Daten. Sie bleiben auch nach Vertragsbeendigung auf Dauer in Kraft.
16.2.
Informationen und Unterlagen dürfen nur für Zwecke der Durchführung des Vertrages eingesetzt werden. Sie dürfen nur an solche Mitarbeiter, Subunternehmen und Fachleute weitergegeben werden, die sie zur Durchführung des Vertrages kennen müssen. Mitarbeiter, Subunternehmen und Fachleute sind auf Antrag der anderen Partei schriftlich unmittelbar zugunsten dieser Partei zur Geheimhaltung nach diesen Regeln zu verpflichten.
16.3.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen und Unterlagen, die offenkundig sind oder werden, ohne dass dies auf einem Vertragsverstoß der Partei beruht, oder die die empfangende Partei von Dritten erhalten hat, die befugt sind, sie der Allgemeinheit zu offenbaren. Wer sich auf diese Ausnahmen beruft, trägt die Beweislast.
17. Referenze
17.1.
Der Provider ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf seiner Website mit Namen und Firmenlogo auf die Geschäftsbeziehung zum Kunden hinzuweisen.
18. Sonstiges
18.1.
Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Die Übermittlung eines firmenmäßig unterfertigten Schriftstückes als digitale Kopie (insbesondere Scan) entspricht der Schriftform. All dies gilt auch für das Abgehen von der Schriftform.
18.2.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke befinden, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden.
18.3.
Erfüllungsort ist in 1190 Wien.
18.4.
Es gilt materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen.
19. Gerichtsstand
19.1.
Für alle im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Vertrag entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des für 1190 Wien sachlich zuständigen Gerichtes vereinbart.